DAS AUTO-ABO.

Eine Rate, alles drin!
Exklusiv für den Sport
Immer Neuwagen fahren
Sofort verfügbar
Persönlicher Service 
Zum Angebot

Dabei sein ist alles – mit deinem geförderten Neuwagen!

Wenn du im Sport unterwegs bist, hast du bei uns einen exklusiven Zugang zu einer großen Auswahl an Fahrzeugen in unserem einzigartigen Auto-Abo.

Du zahlst eine monatliche Rate, in der tatsächlich alles drin ist, so dass du nur noch tanken musst. Anzahlungen oder Schlussraten gibt es bei uns nicht, dafür volle Transparenz und eine persönliche Beratung.

4 Schritte zum Glück

1.

Wähle dein Wunschfahrzeug aus unserem Angebot.

2.

Ordere dein Auto ganz easy im Online-Bestellprozess.

3.

Du bekommst deinen Vertrag per E-Mail von uns.

4.

Wir besprechen den Fahrzeugübernahme-Termin mit dir.
Zur Auto-Auswahl
  • Simon Borosch
    "Hatte nun die dritte Rückgabe.. Und wieder ohne Kosten. Man braucht wirklich nur auf das Fahrzeug aufzupassen. Ebenso die Übernahme des neuen Fahrzeugs lief wie immer tip top. Auch der Service ist und bleibt einzigartig. Also zusammengefasst: Die Raten und der Service machen das Unternehmen zu einem Juwel unter allen Firmen die irgendwie mit Autos zu tun haben."
  • Ulrike & Boris Traub
    "Habe gestern mein erstes Auto zurück gegeben und mein zweites in Wuppertal abgeholt. Terminvereinbarung und alles andere waren perfekt abgestimmt. Übernahme des neuen Fahrzeugs hat mal gerade 30 Minuten gedauert. Abgabe ohne Beanstandung in Essen innerhalb von von knapp 30 Minuten. Toller Service vom Team in Bochum. Vielen Dank! Freu mich fast schon auf mein nächstes Auto."
  • Oliver Rathjens
    "Habe vor ein paar Wochen ein kurzfristig verfügbares Fahrzeug reserviert, wurde in der letzten Woche ausgeliefert. Hat wirklich alles perfekt geklappt – besser geht es nicht."
  • Andreas Kahle
    “…Die Abgabe von meinem erstem Auto hat mir im Vorfeld schon ein wenig Sorgen gemacht. Wie genau wird geschaut, welche Mängel werden mir zur Last gelegt und vorallem… Was wird mich der Spaß eventuell kosten? Ich für meinen Teil habe heute aufgehoben und verstanden gefühlt. Ich hatte keine Mängel, die zu irgendwelchen Kosten geführt haben. Sowohl bei der Übergabe als auch der Übernahme habe ich mich als wirklichen Kunden gefühlt…”

Unsere Partner

Seit über 25 Jahren fördern wir den Breitensport mit Neuwagen zu Top-Konditionen. Zu unseren mehr als 190 starken Partnern zählen u.a. deutsche Olympiastützpunkte, Spitzenverbände und viele Landessportbünde - Tendenz steigend.

Häufige Fragen

Wer ist berechtigt, ein Fahrzeug über uns zu beziehen?


Die Zielgruppen, die unser Auto-Abo nutzen können, werden von den Fahrzeugherstellern festgelegt. Im Folgenden erhältst du eine Übersicht aller aktuell berechtigten Zielgruppen:

  • Kader- und Bundesliga Athleten
  • Betreuer von Kader- und Bundesliga Athleten
  • Trainer (mit Lizenz)
  • Übungsleiter (mit Übungsleiterschein)
  • Mitarbeiter und Funktionäre von Sportvereinen und -verbänden
  • Schieds- und Kampfrichter (mit Lizenz)
  • Mitglieder der VDV-Spielergewerkschaft
  • Sportvereinsmitglieder
  • DNV-Ausbilder, Instructoren und Basic Instructoren des Deutschen Nordic Walking und Nordic Inline Verbands (DNV)
  • Athleten der Nationalmannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh), deren Trainer und Betreuer sowie Übungsleiter, Mitarbeiter und Sportreferenten des Hochschulsports
  • Sportvereine und -verbände
  • Sportausweis-Inhaber
  • Beamte
  • Bundeswehrangehörige
  • FöG-Mitglieder
  • Unternehmen (Mary Kay, Swarco, Unicredit, Infomotion, DVAG und Nürnberger)
WICHTIG: Die sportliche Tätigkeit muss in Deutschland ausgeübt werden und je nach Hersteller variiert die Gruppe der Berechtigten!

Bei weiteren Fragen helfen wir dir gern weiter +49 (0) 234 95128-5800.

Welche Voraussetzungen muss ich noch erfüllen, um ein Fahrzeug zu erhalten?


Neben der sportlichen Berechtigung ist es wichtig, dass du weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Gültige Fahrerlaubnis
  • Wohnsitz in Deutschland, nachweisbar durch Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Deutsche Bankverbindung
  • Die SCHUFA-Prüfung muss nach den Kriterien von Athletic Sport Sponsoring positiv ausfallen
Können auch Vereine, Verbände oder Firmen einen Antrag bei uns einreichen?


Ja, Vereine, Verbände oder Firmen haben die Möglichkeit, unser Auto-Angebot zu nutzen. Grundlage ist jedoch, dass der Verein, Verband oder die Firma eine natürliche Person als Bürgen stellt (üblicherweise den Geschäftsführer oder Präsidenten). Sollte der Verein, Verband oder die Firma den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wäre der Bürge unser Ansprechpartner. Diese Handhabung hat sich etabliert, da wir in den vergangenen Jahren leider auch schlechte Erfahrungen gesammelt haben. Die notwendigen Unterlagen stellen wir dem jeweiligen Antragsteller unaufgefordert zur Verfügung.

Es besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, das Auto z.B. als Vereinsfahrzeug zu nutzen, um deinen Verein so mobil und flexibel wie möglich zu halten. Das Fahrzeug kann in diesem Fall dann auch von ausgewählten Mitarbeitern deines Vereins, Verbandes oder deiner Firma genutzt werden. Bitte beachte, dass bei der Beantragung eines Fahrzeugs im Namen einer Firma der sportliche Hintergrund aus dem Firmennamen hervorgehen muss.

Bei weiteren Fragen helfen wir dir gern weiter +49 (0) 234 95128-5800.


Warum ist das Angebot bei uns besser als bei anderen?


Natürlich kannst du bei einem Händler ein Fahrzeug kaufen oder finanzieren, jedoch hast du bei uns Verträge mit einer Laufzeit von meistens 12 Monaten und bist somit wesentlich flexibler. Bei uns hast du den großen Vorteil, dass du keine Anzahlung leisten musst, und eine Schlussrate fällt auch nicht an. Zudem fährst du immer top-ausgestattete Neuwagen und zahlst eine monatliche Komplettrate, in der bereits alles enthalten ist, außer Tanken. Das heißt, du hast dauerhaft Herstellergarantie und keinen zusätzlichen Aufwand mit TÜV oder Ähnlichem. Unsere Vorteile im Überblick:

  • Überschaubare Vertragslaufzeiten (meistens 12 Monate)
  • Keine Kapitalbindung (weder Anzahlung, noch Schlussrate)
  • Immer Neuwagen fahren
  • Minimierung der Folgekosten (ständig greifende Herstellergarantie und kein zusätzlicher Aufwand, wie z.B. TÜV).
  • Einmalige Konditionen

Wer, außer mir, darf das Auto fahren?
  • Zum Gebrauch des Fahrzeuges sind alle mit dem Fahrzeugnutzer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen berechtigt sowie andere nahe Familienangehörige, soweit diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Besonders über das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis sollte sich der Fahrzeugnutzer bei jeder Überlassung vergewissern.
  • Auch junge Erwachsene, die Ihren Führerschein mit begleitetem Fahren gemacht haben, dürfen Fahrzeuge vor ihrem 18. Lebensjahr unter Aufsicht der im Führerschein eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Handelt es sich beim Antragsteller um einen Verband, einen Verein oder eine Firma, sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der entsprechenden Institution zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt.
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